Aktuelle Aktenvotrag-Protokolle - Top vorbereitet in die mündlichen Prüfung gehen
In fast allen Bundesländern startet die mündliche Prüfung mit dem Aktenvortrag. Nur bei uns kannst Du Dich auf diesen Teil der Prüfung mit der umfangreichen Sammlung von Aktenvortrag-Protokollen vorbereiten! Die Vorteile auf einen Blick:

UMFANGREICH
Nur bei uns findest Du die größte Sammlung an Protokollen zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag im 2. Examen! Uns liegen derzeit mehr als 500 Protokolle aus allen Bundesländern vor.

SCHNELL
1 Minute nach Absenden der Bestellung erhältst Du von uns die Zugangsdaten per E-Mail! Auch kurzfristig kannst Du Dich mit unseren Aktenvortrag-Protokollen optimal vorbereiten.

AKTUELL
Jede Woche erhalten wir eine Vielzahl von Aktenvortrag-Protokollen aus ganz Deutschland! Mit aktuellen Protokollen gelingt eine optimale Vorbereitung auf den so wichtigen Aktenvortrag.
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Fülle einfach das nachfolgende Bestellformular vollständig aus. Den Rechnungsbetrag werden wir am 02. April 2025 von dem von Dir angegebenen Konto einziehen. Du brauchst Dich um nichts zu kümmern.
Leistungsumfang und Kosten
Du erhältst Zugriff auf alle uns vorliegenden Aktenvortrag-Protokolle. In zeitlicher Hinsicht kannst Du Dich für zwei Monate zum Abruf der Aktenvortrag-Protokolle einloggen. Selbstverständlich ist es Dir zudem möglich, auch alle aktuellen Protokolle zu lesen, die in den nächsten zwei Monaten noch bei uns eingehen werden.
Die Kosten für den zweimonatigen Datenbank-Zugriff auf die Aktenvortrag-Protokolle betragen einmalig 24,95 €. Du erhältst von uns per E-Mail eine Rechnung, um die Kosten steuerlich absetzen zu können.
Weitere Infos zum Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung
In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern beginnt die mündliche Prüfung mit einem Aktenvortrag. Zur Vorbereitung darauf findest Du etwas weiter unten auf der Seite eine Sammlung kostenloser Aktenvorträge, die früher im 2. Examen liefen und von den Prüfungsämtern zu Übungszwecken veröffentlicht wurden.
Wichtigkeit und Gewichtung des Aktenvortrags
Der Aktenvortrag ist immer der erste Teil der mündlichen Prüfung; erst anschließend folgt das Prüfungsgespräch. Mit dem Vortrag gibt man also seine "Visitenkarte" bei den bis dato unbekannten Prüfern ab. Der erste Eindruck, den man bei den Prüfern macht, sollte keinesfalls unterschätzt werden! Im Gegenteil: Der Vortrag prägt oftmals - ob bewusst oder unbewusst - das Bild der Prüfer von den Kandidaten erheblich und beeinflusst somit mittelbar auch die Bewertungen des anschließenden Prüfungsgesprächs.
Auch die Gewichtung des Aktenvortrags als Prüfungsbestandteil unterstreicht dessen Wichtigkeit: Denn der Aktenvortrag fließt - je nach Bundesland - mit bis zu 16 % in die Gesamtnote des 2. Staatsexamens ein. Mit einem gelungenen Vortrag kann man also bis zu zwei "Ausrutscher" bei den Klausuren korrigieren! Auch dies zeigt, wie wichtig eine gute Vorbereitung auf diesen Teil der mündlichen Prüfung ist.
Vorbereitungszeit des Vortrags in der mündlichen Prüfung
Die Regelungen in den Gesetzen und Verordnungen der Länder hinsichtlich der Zeit, die den Kandidaten zur Vorbereitung des Aktenvortrags in der mündlichen Prüfung zur Verfügung steht, variiert von Land zu Land, wie sich aus folgender Übersicht ergibt:
Vorbereitungszeit in Minuten
Rechtsgebiet des Aktenvortrags
In den meisten Ländern kann der Aktenvortrag grundsätzlich aus allen Rechtsgebieten stammen, die zum Pflichtstoff des 2. Examens zählen. Erst mit Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung erfährt man verbindlich, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird (so zum Beispiel in NRW und Mecklenburg-Vorpommern). Vor dieser Festlegung im Rahmen der Ladung sollte man sich vor allem mit Vorträgen aus dem Zivilrecht auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Denn einen zivilrechtlichen Vortrag halten zu müssen, ist grundsätzlich am wahrscheinlichsten. Sollte mit der Ladung der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden, dass der Vortrag doch aus dem Strafrecht, Öffentlichen Recht oder Arbeitsrecht stammen wird, hat man noch ausreichend Zeit, weitere Vorträge aus dem jeweiligen Rechtsgebiet zur Probe zu halten.
Eine andere Regelung gilt aber beispielsweise in Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz: Dort richtet sich das Rechtsgebiet des Aktenvortrags nach dem vom Referendar gewählten Wahl- bzw. Schwerpunktbereich.
Sammlung kostenloser Original-Aktenvorträge
Urheber der Aktenvorträge sind die Justizprüfungsämter, die wir jeweils beim Vortrag als Quelle genannt haben. Im Folgenden findest Du Links zu diesen Vorträgen nach Rechtsgebieten sortiert:
Zivilrecht
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Familienrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht
Steuern und Finanzen
Sozialrecht
Gewichtung des Vortrags
Der prozentuale Anteil, den der Vortrag an der Gesamtnote des 2. Examens ausmacht, ist
von Land zu Land unterschiedlich:
Baden-Württemberg: 6 %
Bayern: --
Berlin: 16 %
Brandenburg: 16 %
Bremen: 8 %
Hamburg: 8 %
Hessen: 10 %
Mecklenburg-Vorp.: 5,55 %
Niedersachsen: 12 %
NRW: 10 %
Rheinland-Pfalz: 6 %
Saarland: 10 %
Sachsen: 6,67 %
Sachsen-Anhalt: 10 %
Schleswig-Holstein: 8 %
Thüringen: 7 %
Original-Aktenvorträge
Einige JPA stellen Aktenvorträge zur Verfügung, die in der Vergangenheit im Examen als Aufgabe gestellt wurden. Auf unserer Seite findest Du eine Sammlung dieser Vorträge nach Rechtsgebieten sortiert.