Vorbereitung auf das Wahlfach in der mündlichen Prüfung
In einigen Ländern werden Referendare in der mündlichen Prüfung in einem Wahlfach, Schwerpunktbereich bzw. Berufsfeld geprüft. Eine Vorbereitung auf diesen Teil der mündlichen Prüfung fällt oftmals schwer, da sich in den Protokollen der eigenen Prüfer in der Regel nur wenige Wahlfach-Protokolle finden. Um Dich bei der Vorbereitung optimal zu unterstützen, kannst Du nun auf anonymisierte Wahlfach-Protokolle aus ganz Deutschland zugreifen.
NEU: Wahlfach-Protokolle
Unsere Protokolle zu Deinem Wahlfach bieten Dir die Möglichkeit, Dich bereits vor dem Erhalt der Ladung auf das Wahlfach, den Schwerpunktbereich bzw. das Berufsfeld vorzubereiten. Du erhältst Zugriff auf alle Wahlfach-Protokolle in Deinem Bereich und kannst Dich so darüber informieren, mit welchen Fragen man im Wahlfach rechnen muss und welche aktuellen Themen von den Prüfern im jeweiligen Rechtsgebiet derzeit aufgegriffen werden.
Geeignet ist das Angebot zudem auch für Referendare aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, die als Pflichtfach ein anwaltliches Prüfungsgespräch haben. Schließlich können sich Referendare, die nach der Prüfungsordnung mit Vertiefungsfragen nach dem Aktenvortrag rechnen müssen, durch die Wahlfach-Protokolle auf diese Fragen vorbereiten.
Wähle einfach die passende Protokoll-Sammlung für Dein Wahlfach:
Länder mit Wahlfach (WF), Berufsfeld (BF) bzw. Schwerpunktbereich (SPB)
Baden-Württemberg: 12 SPB
Bayern: 7 BF
Bremen: 7 SPB
Hamburg: 7 SPB
Mecklenburg-Vorp.: 10 SPB
Rheinland-Pfalz: 9 WF
Sachsen: 9 WF
Sachsen-Anhalt: 8 SPB
Schleswig-Holstein: 7 SPB
Thüringen: 6 SPB
Niedersachsen sowie Sachsen-Anhalt haben zudem ein anwaltrechtliches Prüfungsgespräch als Pflichtfach in der mündlichen Prüfung.
Der Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung
In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern beginnt die mündliche Prüfung mit einem Aktenvortrag. Zur Vorbereitung darauf findest Du etwas weiter unten auf der Seite eine Sammlung kostenloser Aktenvorträge, die früher im 2. Examen liefen und von den Prüfungsämtern zu Übungszwecken veröffentlicht wurden.
Wichtigkeit und Gewichtung des Aktenvortrags
Der Aktenvortrag ist immer der erste Teil der mündlichen Prüfung; erst anschließend folgt das Prüfungsgespräch. Mit dem Vortrag gibt man also seine "Visitenkarte" bei den bis dato unbekannten Prüfern ab. Der erste Eindruck, den man bei den Prüfern macht, sollte keinesfalls unterschätzt werden! Im Gegenteil: Der Vortrag prägt oftmals - ob bewusst oder unbewusst - das Bild der Prüfer von den Kandidaten erheblich und beeinflusst somit mittelbar auch die Bewertungen des anschließenden Prüfungsgesprächs.
Auch die Gewichtung des Aktenvortrags als Prüfungsbestandteil unterstreicht dessen Wichtigkeit: Denn der Aktenvortrag fließt - je nach Bundesland - mit bis zu 16 % in die Gesamtnote des 2. Staatsexamens ein. Mit einem gelungenen Vortrag kann man also bis zu zwei "Ausrutscher" bei den Klausuren korrigieren! Auch dies zeigt, wie wichtig eine gute Vorbereitung auf diesen Teil der mündlichen Prüfung ist.
Vorbereitungszeit des Vortrags in der mündlichen Prüfung
Die Regelungen in den Gesetzen und Verordnungen der Länder hinsichtlich der Zeit, die den Kandidaten zur Vorbereitung des Aktenvortrags in der mündlichen Prüfung zur Verfügung steht, variiert von Land zu Land, wie sich aus folgender Übersicht ergibt:
Vorbereitungszeit in Minuten
Rechtsgebiet des Aktenvortrags
In den meisten Ländern kann der Aktenvortrag grundsätzlich aus allen Rechtsgebieten stammen, die zum Pflichtstoff des 2. Examens zählen. Erst mit Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung erfährt man verbindlich, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird (so zum Beispiel in NRW und Mecklenburg-Vorpommern). Vor dieser Festlegung im Rahmen der Ladung sollte man sich vor allem mit Vorträgen aus dem Zivilrecht auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Denn einen zivilrechtlichen Vortrag halten zu müssen, ist grundsätzlich am wahrscheinlichsten. Sollte mit der Ladung der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden, dass der Vortrag doch aus dem Strafrecht, Öffentlichen Recht oder Arbeitsrecht stammen wird, hat man noch ausreichend Zeit, weitere Vorträge aus dem jeweiligen Rechtsgebiet zur Probe zu halten.
Eine andere Regelung gilt aber beispielsweise in Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz: Dort richtet sich das Rechtsgebiet des Aktenvortrags nach dem vom Referendar gewählten Wahl- bzw. Schwerpunktbereich.
Sammlung kostenloser Original-Aktenvorträge
Urheber der Aktenvorträge sind die Justizprüfungsämter, die wir jeweils beim Vortrag als Quelle genannt haben. Im Folgenden findest Du Links zu diesen Vorträgen nach Rechtsgebieten sortiert sowie mit den wichtigsten Schlagworten, um Dir einen Überblick zum Thema des jeweiligen Vortrags zu geben:
Zivilrecht
Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Familienrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht
Steuern und Finanzen
Sozialrecht
Gewichtung des Vortrags
Der prozentuale Anteil, den der Vortrag an der Gesamtnote des 2. Examens ausmacht, ist
von Land zu Land unterschiedlich:
Baden-Württemberg: 6 %
Bayern: --
Berlin: 16 %
Brandenburg: 16 %
Bremen: 8 %
Hamburg: 8 %
Hessen: 10 %
Mecklenburg-Vorp.: 5,55 %
Niedersachsen: 12 %
NRW: 10 %
Rheinland-Pfalz: 6 %
Saarland: 10 %
Sachsen: 6,67 %
Sachsen-Anhalt: 10 %
Schleswig-Holstein: 8 %
Thüringen: 7 %
Original-Aktenvorträge
Einige JPA stellen Aktenvorträge zur Verfügung, die in der Vergangenheit im Examen als Aufgabe gestellt wurden. Auf unserer Seite findest Du eine Sammlung dieser Vorträge nach Rechtsgebieten sortiert. Zudem haben wir die Vorträge mit den wichtigsten Schlagworten versehen; so kannst Du sofort sehen, um was es im Vortrag thematisch geht.